
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde: sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ein Auftrag gilt unsererseits erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme desselben schriftlich bestätigt haben. Sollte uns nach Annahme des Auftrages die über den Käufer eingeholte Auskunft nicht genügen, so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Verkäufe und Lieferungen geschehen unter folgenden Bedingungen: Wir bestätigen immer "Oberfläche blank", darunter ist schmier-, weiss-, rot-, hefeblank, in Öl gehärtet, angelassen, gebohnert u.a. zu verstehen, auch wenn in den Zeichnungsvorschriften eine Oberflächenbehandlung, z.B. vernickelt, verchromt, phosphatiert usw. angegeben ist. Falls wir unsere Erzeugnisse irgendwie oberflächenbehandelt liefern, so lassen wir diese Oberflächenbehandlung im Auftrag des Käufers durch ein Metallveredelungswerk behandeln. Für fehlerfreie Oberflächenbehandlung, wie Beizsprödigkeit, Wasserstoffbrüchigkeit usw. leisten wir keine Garantie und lehnen jede Schadenersatzforderung ab.
- Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart und ist unverbindlich. Verzögernde Lieferung gibt dem Kunden nicht das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% von gegebenen Aufträgen müssen übernommen werden. Falls die Abschlussmenge durch die Spezifikation des Käufers überschritten wird, so sind wir berechtigt, für die Mehrmenge der Marktlage entsprechend höhere Preise zu berechnen.
- Die Preise verstehen sich ab unserem Werk. Allen Preisen wird die MwSt. hinzugerechnet. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Eintretende Verteuerungen, als da sind, Rohmaterialpreisaufschläge, Erhöhung fiskalischer Abgaben, Neueinführung solcher, ferner Lohn, Energiepreiserhöhung, überhaupt alle Auslagen, welche mittelbar oder unmittelbar die Waren belastet, berechtigen uns von den Käufern einen Aufpreis zum vereinbarten Preis zu verlangen, welcher der eingetretenen Verteuerung entspricht. Alle nach Verkaufsabschluss (Datum der Auftragsbestätigung) eintretenden Veränderungen der vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zur DM treffen den Käufer. Die Zahlung erfolgt, vorausgesetzt, dass zum Zeitpunkt der Zahlung keine anderen Forderungen aus Warenlieferungen unbeglichen sind, innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 3% über den Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Die Beförderung geschieht bei allen Lieferungen auf Gefahr des Käufers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über. Verpackung wird, wenn nicht anders vereinbart, zum Selbstkostenpreis gesondert in Anrechnung gebracht, und nicht zurückgenommen. Die Berechnung der Verpackung erfolgt brutto für netto.
- Mängelrügen sind grundsätzlich unverzüglich schriftlich einzureichen. Mängelrügen wegen Wegen Qualität der Ware können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigt werden und zwar nur soweit als sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet. Mängelrügen bezüglich versteckter Mängel, die sich nicht sofort bei Empfangnahme der Ware feststellen lassen, werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von vier Wochen ,gerechnet ab Abgang der Ware vom Lieferer geltend gemacht werden. Der Empfänger der Ware ist im übrigen grundsätzlich verpflichtet , die Ware nach Empfangnahme einer Untersuchung auf evtl. vorliegende Mängel zu unterziehen. Bei begründeten Mängeln sind wir berechtigt , Ersatz durch mängelfreie Ware zu liefern, der Besteller und Empfänger der Ware ist verpflichtet , die mängelgeltende unverarbeitete Ware zurückzugeben. Weitgehende Schadensersatzansprüche des Bestellers und Käufers unserer Ware, insbes. die Geltendmachung von Folgeschäden , auch bei bereits weiterverarbeiteter Ware, sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten.
- Sofern Ware nach dem Ausland oder unmittelbar an Dritte von uns versandt wird, hat die Abnahme der Ware in unserem Werk zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware als bedingungsgemäß geliefert und als mängelfrei in Empfang genommen.
- Werkzeuge bleiben in jedem Fall in unserm Eigentum. Falls innerhalb von 5 Jahren nach der ersten Bestellung kein Anschlussauftrag erfolgt ist, werden die Werkzeuge vernichtet. Wir sind auch berechtigt , mit unserem Werkzeug hergestellte Stücke nach anderer Seite zu verkaufen, sofern Sie nur einen "einmaligen oder nur geringen Betrag zu den Werkzeugkosten" Geleistet haben.
- Bis zur völligen Bezahlung der von uns gelieferten Waren, verbleibt uns das Eigentum an dieser Ware und das Rückforderungsrecht gegen den Käufer bzw. Besteller, auch wenn die Ware ganz oder teilweise weiterverarbeitet ist. Wir behalten uns das jederzeitige Recht vor, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bis zur Zahlung des Kaufpreises von unserem Käufer zurückverlangen. Als Erfüllungsort wird Kirchheim/Teck vereinbart. Als Gerichtsstand im Mahnverfahren gilt Kirchheim/Teck, als Gerichtsstand unter Vollkaufleuten und bei Empfängern, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keinen Geschäftssitz haben, gilt Stuttgart als vereinbart. Der Lieferant ist auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand, sofern dieser im Ausland liegt, zu verklagen. Bei Lieferungen im Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart.
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